Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leonessa AG
1. Vertragsgegenstand
1.1 Leonessa AG erbringt ihre Leistungen im Bereich des Handels und der Unternehmensberatung insbesondere mit Spezialisierung im Marketing und in der Kommunikation sowie in der Aus- und Weiterbildung, ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Die Käuferschaft (auch Kunde genannt) erkennt mit Aufgabe des Auftrages an die Leonessa AG die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGBs) als verbindlich an. Änderungen bedürfen der Schriftform.
2. Zielpublikum
2.1 Die Produkt- und Dienstleistungen der Leonessa AG stehen allen Menschen und Unternehmen offen.
2.2 Leonessa AG unterstützt und begleitet dich mit dem Businesstalk mit Mehrwert in den unternehmerischen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Management, Marketing (inklusive Digital-Marketing) und Kommunikation.
Über die Bella Vita Academy bietet dir die Leonessa AG ein qualitativ hochstehendes Aus- und Weiterbildungsangebot im Sinne der Integralen Heilkunst.
Die Leonessa AG beliefert dich mit ihrem ausgewählten Produktsortiment aus der Lifestyle-, Beauty- und Gesundheitsbranche und rundet damit das Dienstleistungsangebot optimal ab.
3. Preise
Es gelten die Produkt- und Dienstleistungskonditionen, welche von der Leonessa AG schriftlich als Hardcopy und auf digitalem Wege, insbesondere auf den Webseiten, per E-Mail, über Social-Media-Kanäle usw., bekanntgegeben werden. Preisänderungen sind vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
4.2 Die Buchungen sind direkt online per Paypal oder auf Rechnung innert 30 Tagen, rein netto zu begleichen. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Durchführung der Dienstleistung fällig. Nach verfallener Zahlungsfrist ist Leonessa AG dazu berechtigt, für die Umtriebe Mahn- und Verzugskosten zu erheben. Es werden Verzugszinsen von 5% verrechnet.
4.3 Für mögliche Ratenzahlungen, frage direkt bei Leonessa AG an. Auch bei Ratenzahlungen bleibt der Gesamtbetrag geschuldet. Ebenso gilt es, wenn die Teilnahme abgesagt oder frühzeitig abgebrochen wird.
5. Rücktrittsbedingungen
5.1 Wird die Anmeldung für eine Dienstleistung nach Ausstellung der schriftlichen Zulassungsbestätigung zurückgezogen, so wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 180 in Rechnung gestellt und ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Bei Rücktritt später als 3 Wochen vor dem Durchführungsdatum, werden 50% der Aus- und Weiterbildungskosten fällig, abzüglich einer Administrationsgebühr von CHF 180.
Abmeldungen und Rückvergütungen ab 2 Wochen vor dem Durchführungsdatum sind nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen.
5.2 Rücktritte müssen schriftlich an die Leonessa AG Oberarth Schwyz gerichtet werden. Das Datum des Poststempels und der bei der Leonessa AG nachweislich eingegangenen E-Mail ist dabei massgebend.
6. Vertragslaufzeit, Auftragsende
6.1. Die Laufzeit für die von der Leonessa AG angebotenen Dienstleistungen wird zwischen den einzelnen Vertragsparteien vereinbart.
6.2. Der Auftrag beginnt mit schriftlicher Unterzeichnung im Falle einer Hardcopy-Version und mit Übermittlung der Online-Buchung für die gewählte Dienstleistung und das gewählte Produkt. Der Auftrag endet gemäss vereinbartem Enddatum in der Rechnung und im Online-Buchungsformular.
Wichtige Gründe für eine fristlose Einstellung des Auftrages durch Leonessa AG liegen unter anderem vor, wenn:
- der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wird;
- der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. Geheimhaltungspflicht verstösst;
- Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Seiteninhalte angreifen.
7. Verantwortung, Freistellung, Rücktritt
7.1. Leonessa AG prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
7.2. Leonessa AG behält sich vor, Begriffe im Bereich SEA abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Leonessa AG führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch.
7.3. Der Kunde stellt Leonessa AG hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
7.4. Leonessa AG ist berechtigt, die im Namen des Kunden erstellten Seiten, Werbemittel, Bilder usw. ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Leonessa AG von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
7.5. Leonessa AG ist berechtigt, von jedem Auftrag ohne Angaben von Gründen zurücktreten.
8. Mitwirkung
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Leonessa AG die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Leonessa AG unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Leonessa AG auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Leonessa AG vorliegen, kann Leonessa AG den Aufwand in Rechnung stellen.
8.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Leonessa AG von der Leistungspflicht befreit.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Leonessa AG haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Leonessa AG die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Leonessa AG nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von dieser gelieferten Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.
10. Diskretion
10.1. Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – ausser im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.
10.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.
10.3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
10.5. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
11. Referenznennung
11.1. Leonessa AG ist berechtigt, nach Auftragserteilung durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Darin eingeschlossen sind z.B. Pressemitteilungen, Nennung der Referenzen auf Internetseiten (inkl. Social Media), Broschüren und anderen Printmaterialien sowie auf Messen. Über Details des Auftrags wie die genaue Höhe des Auftragsvolumens, Preis pro Besucher etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.
11.2. Im Falle einer Pressemitteilung unterbreitet Leonessa AG dem Kunden diese vorgängig zur Kontrolle. Jegliche Werbung und öffentliche Kommunikation muss dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen.
12. Anwendbares Recht
Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am jeweiligen Sitz von Leonessa AG. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Schwyz (SZ).
Bildquelle: © Carmela Ramundo
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